Politik & Recht

Forstpolitik, Waldpolitik, Forstrecht, Jagdrecht, Naturschutzrecht, Umweltpolitik…

Studium: Urbanes Baum- und Waldmanagement

Farbphoto, Baum ohne Blätter vor Gebäude in städtischem Umfeld“Urbanes Baum- und Waldmanagement” kann man an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Göttingen studieren. Das ist der einzige wald-/forstwissenschaftliche Studiengang mit dieser Ausrichtung.

In stadtnahen Wäldern spielen die Einnahmen aus der Forstwirtschaft eine untergeordnete Rolle. Vielmehr prägen Erholungs- und Schutzfunktionen des Waldes sowie die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung die Waldbewirtschaftung. Zudem fühlen sich die Bürger*innen in stärkerem Maße für ihren Wald verantwortlich.

Sie lernen in diesem Studiengang, diese verschiedenen Interessen am urbanen Wald zu erkennen und in Ihre fachlichen Entscheidungsprozesse mit einzubinden. Dafür erwerben Sie profunde Kompetenzen u. a. in folgenden Bereichen:

  • Urbaner Waldbau
  • Pflege und Entwicklung von urbanem Grün
  • Ökosystemdienstleistungen urbaner Wälder
  • Stadt- und Landschaftsplanung
  • Kommunikation, Moderation und Konfliktmanagement
  • Personalführung
  • Verwaltungsaufbau
  • Politische Willensbildung

Vom 1. Juni bis 15. August 2023 können sich Interessierte für das Studium ab Wintersemester 2023/24 bewerben. Ein fachlich geeignetes Studium auf Bachelor-Level ist Voraussetzung.

Bild: Elias Kopf: “Knorriger Baum beim Pfarrhaus St. Josef, Zürich“, 20. Februar 2020, CC-BY-NC-ND


Schülergenossenschaft an Forstschule Bruck gegründet

Schülerinnen und Schüler der Forstschule Bruck/Mur haben die erste österreichische Schülergenossenschaft gegründet. Ein willkommener wirtschaftlicher Praxisunterricht, denn auch in der forstlichen Praxis gibt es Genossenschaften. Beispiele sind die Waldgenossenschaften, Bringungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften etc. Und natürlich Raiffeisen.

Über die ersten Aktivitäten informiert dieses Video:


Austropapier sucht Referent*in für Energie- und Umweltpolitik

Austropapier, die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie, besetzt derzeit eine Expert*innenposition im Bereich “Energie- und Umweltpolitik“ nach.

  • Vertretung der Brancheninteressen der Papier- und Zellstoffindustrie gegenüber Gesetzgeber, Behörden, Interessensvertretungen, NGOs
  • Analyse von Gesetzesinitiativen sowie Erarbeitung von Stellungnahmen/Positionen
  • Selbstständige Konzeption, Organisation und Durchführung von Gremiensitzungen (technischen Ausschüssen) sowie von fachlichen Projekten/StudienVerantwortung für den Fachausschuss Umwelt
  • Betreuung und Mitarbeit in Issue Groups unseres europäischen Dachverbands, der CEPI, sowie Koordination und Vertretung der österreichischen Positionen
  • Schnittstelle zwischen nationalen und europäischen Gremien (Mitgliedsunternehmen – Partner – Verwaltung – Politik)
  • Betreuung und Beratung von Mitgliedsbetrieben, Aufbereitung von Informationsmaterialien, Schnittstelle zu externen Dienstleistern
  • Fachliche*r Ansprechpartner*in für Mitglieder, Verwaltung, externe Stakeholder

Ausführliche Informationen in der BOKU-Alumni-Jobbörse.


Instruktionen für den Förster in Klosterneuburg

Buchcover Loeffler Instruktionen KlosterneuburgDer Historiker Josef Löffler hat im Böhlau-Verlag das Buch “Instruktionen und Ordnungen der Stiftsherrschaft Klosterneuburg” veröffentlicht. In dem Band werden Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit versammelt.

Der Abschnitt “Forstwirtschaft” umfasst folgende Kapitel: “Instruktionen für den Förster”, “Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof)”, “Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken”, “Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten” und “Reverse von Förstern”. Außerdem ist eine “Instruktion für den Zimmermann” enthalten.

Literaturangabe: Josef Löffler: Instruktionen und Ordnungen der Stiftsherrschaft Klosterneuburg. Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit. Wien: Böhlau 2021 (Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. 3. Abteilung: Fontes Iuris – Band 027), ISBN 978-3-205-21303-1, 120 EUR als Buch, erfreulicherweise open access als PDF oder ePUB.

Beschreibung: “Diese Edition umfasst Instruktionen, Ordnungen und andere schriftliche Regelungen aus der Verwaltung der Grundherrschaft des niederösterreichischen Augustiner-Chorherrenstiftes Klosterneuburg. Die gebotenen Normtexte decken einen Zeitraum vom frühen 16. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts ab. Die vielfältigen Regelungsmaterien umfassen die grundherrschaftliche Verwaltung und deren Aufbau, das Verhältnis zwischen der Grundherrschaft und ihren Untertanen, die Gerichtsbarkeit, die Land- und Forstwirtschaft inklusive dem Weinbau, die Versorgung und die Haushaltsführung des Klosters oder auch das Schiffstransportwesen auf der Donau. Durch die Breite der behandelten Themen eignet sich der der Quellenkorpus nicht nur für die Erforschung der grundherrschaftlichen Verwaltung im engeren Sinn, sondern auch für Fragen zur rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen ‘Lebenswelt’ der untertänigen Bevölkerung in der Frühen Neuzeit”. (Inhaltsverzeichnis)


Über explodierende Bäume und brennende Wälder

Die Aussagen des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump über Waldstädte und explodierende Bäume in Österreich haben in kürzester Zeit eine unglaublich große Zahl an kreativen, treffenden und amüsanten Bildern entstehen lassen. Und sie haben dazu geführt, dass ich gestern von Manuel Escher für den Standard interviewt wurde. Das Gespräch wurde heute unter dem Titel “Wald-Expertin: ‘Ich würde mich nicht vor einem explodierenden Baum fürchten’” veröffentlicht.

Da leider auch online der Platz begrenzt war, möchte ich hier ein paar Dinge ergänzen, die ich gerne gesagt hätte, die sich aber nicht mehr ausgegangen sind. Und dann möchte ich auch auf einige häufige Fragen im Kommentarforum eingehen.

Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik bietet einen Waldbrandindex an, der die rein meteorologische Waldbrandgefahr anhand von Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsmenge berechnet. Die jeweilige Vegetation kann dabei nicht berücksichtigt werden.

Die Anlaufstelle für alle, die mehr über Waldbrände in Österreich wissen wollen, ist die Waldbrand-Datenbank der BOKU, verbunden mit dem Waldbrand-Blog. Hier erklärt Harald Vacik zum Beispiel, wie das ist mit den explodierenden Bäumen. Die Datenbank enthält homogenisierte Daten seit 1993.

Waldbrände sind für die Natur nicht prinzipiell schlecht. Die meisten Ökosysteme sind daran angepasst. Manche Tier- und Pflanzenarten sind sogar darauf angewiesen. Der Schwarze Kiefernprachtkäfer legt Eier in noch glimmende Bäume und kann Waldbrände auf sehr große Distanz wahrnehmen. Manche Baumarten brauchen sogar Hitze, die die Samenkapseln sprengt. Außerdem kommen bestimmte Pflanzen ohne Unterwuchs leichter auf.

Wichtige Maßnahmen für den Fall, dass es doch brennt, sind die Anlage von Löschteichen im Wald und der Bau zusätzlicher Waldwege bzw. die Erhaltung der bestehenden Waldwege, damit die Feuerwehr zufahren kann. Besonders wichtig ist das bei Schutzwäldern, deren Schutzfunktion nach einem Brand beeinträchtigt sein könnte.

Mensch und Waldbrände

Die US-amerikanische Wissenschaftlerin Jennifer Balch spricht vom Menschen als “fire species” – einerseits ist unsere Wirtschaft von Verbrennung abhängig, andererseits verursacht der Mensch in den USA mittlerweile über 84 Prozent der Waldbrände. Durch Blitze entstehen Waldbrände vor allem in den Sommermonaten, durch den Menschen wird dieser Zeitraum aber verdreifacht. Das geschieht nicht nicht nur durch unachtsam weggeworfene Zigaretten (my pet peeve), sondern auch Feuerwerk, Waldarbeiten, Brauchtumsfeuer, Funkenflug – und natürlich Brandstiftung.

“Ich würde mich nicht vor einem explodierenden Baum fürchten” – ja, ich weiß mittlerweile, dass ich sagen hätte müssen “ich würde mich nicht davor fürchten, dass ein Baum explodiert”. Vor einem tatsächlich explodierenden Baum würde ich mich auch ein bissi fürchten 😉 Ich würde das aber in sicherer Distanz gerne einmal sehen.

Steiermark und Kärnten sind mit 61% bzw. 60% die Bundesländer mit dem höchsten Waldanteil.

Wer mehr über den Wald in den USA erfahren möchte, findet auf waldwissen.net den ausführlichen Beitrag “Wald und Forstwirtschaft in den USA“.

Ausbildung und Qualifikation

Zum Begriff “Waldpädagogin” gibt es im Forum relativ viel Kritik und Unverständnis. Zur Bezeichnung: Seit Abschluss der Ausbildung bin ich “zertifizierte Waldpädagogin” und darf mich so nennen, das ist kein erfundener Titel. Wir unterrichten keine Bäume in der Baumschule oder in der Wald-orfschule. Ich finde zwar auch, dass die Ausbildung auf der pädagogischen Seite etwas schwachbrüstig ist, aber ich hab im forstlichen Teil und für meine “Prüfung forstfachlicher Kenntnisse” sehr viel gelernt und gezittert, und das obwohl ich in meinem Leben schon sehr viele Prüfungen gemacht habe. Ich denke außerdem, dass ich, wenn ich einer ganzen Klasse von Sechsjährigen den Lebensraum Wald näherbringen kann, es auch mit den Standard-Leser*innen schaffen werde 😉 Waldpädagogik oder forstliche Umweltbildung ist kein Hokuspokus. Mehr dazu auf waldpaedagogik.at.

Die “Waldameisenhegerin” habe ich ja sehr bewusst in meine Bio geschrieben – ich gebe ja zu, den Kurs schon auch wegen der Bezeichnung besucht zu haben. Dennoch war er ein Highlight unter den vielen Kursen, die ich schon besucht habe. Was lernt man da? Biologie, Ökologie und Bestimmung von Waldameisen; Kartierung und Schutz; rechtliche Grundlagen; Rettungsumsiedelung von Ameisennestern in der Praxis (das ist manchmal erforderlich, z.B. beim Bau von Forststraßen). Wenn ich nicht kurz danach einen Fledermauskurs gemacht hätte, wäre ich heute noch davon überzeugt, dass Ameisen die interessantesten Tiere auf der Welt sind 😉 Der nächste Durchgang dieses Kurses beginnt übrigens am 23. und 24. Oktober an der Forstlichen Ausbildungsstätte Pichl. Also, der Kommentar “Hab mich gerade für den ‘Waldameisenheger’ beim Humboldt angemeldet!” geht ein bisschen in die falsche Richtung 🙂

Andere Wiener Bezirke sind zubetoniert mit ganz wenig grün – ja, stimmt, und ich habe auch nirgends das Gegenteil behauptet.

P.S. Mein Lieblingskommentar ist: “Jaja, sagt die Frau Bargmann – und das nächste mal drunt im dichten Fichtendickicht: Ka-Wummm!


Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft

Das Netzwerk Zukunftsraum Land bietet am Donnerstag, dem 7. Mai 2020, eine kostenlose Online-Fortbildung über den Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft an. Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten und dauert von 9 bis 12 Uhr. Nach der erforderlichen Anmeldung, die bis Dienstag, 5. Mai, möglich ist, werden die Zugangsdaten übermittelt. Ab 8:30 Uhr ist der Online-Raum geöffnet und ein Technik-Check möglich.

Drohnen sind in Österreich mittlerweile stark verbreitet, auch in der Land- und Forstwirtschaft gibt es immer mehr Anwendungsbereiche, die vielen noch unzureichend bekannt sind. Im Rahmen der halbtägigen Online-Fachveranstaltung wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen und ein Überblick über verschiedene Anwendungsmöglichkeiten gegeben. Grundlegende Dinge wie die Handhabung von Drohnen und verschiedene Modelle werden ebenso angesprochen wie notwendige Voraussetzungen und Bewilligungen. Die Vorstellung unterschiedlicher Best-Practice-Beispiele aus den Bereichen Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Forstwirtschaft, Inspektion von technischen Anlagen etc. rundet die Fachveranstaltung mit entsprechendem Praxisbezug ab und zeigt Potentiale auf.

Nach dieser Veranstaltung gibt es eine ergänzende Reihe an “Farminaren” zu diesem Thema, u.a. “Drohnenflug im und über den Wald” am 14. Mai 2020 und “Anwendung von Rehkitz- und Gelegeerkennung mithilfe von Drohnen und Wärmebildkameras” (Termin noch nicht fixiert).


Vom pedantischen Aufschichten eines Holzstapels

Auf Twitter habe ich diesen Eintrag entdeckt. Ist diese erweiterte Definition von “Sachbeschädigung” nicht wunderbar? “Sachbeschädigung ist aber auch Einreißen eines fremden Holzstapels, ebenso allerdings das pedantische Aufschichten eines Holzstapels, den der Eigentümer in malerischer Unordnung liegen haben möchte”.

Maurach/Schroeder/Maiwald ist die Kurzbezeichnung für ein Lehr- und Handbuch zum Besonderen Teil des deutschen Strafrechts.


Über den Klaubzettel

Der “Klaubzettel” ist mir erstmals in einem aktuellen Interview mit dem Wiener Gärtner Kurt Schöny untergekommen, der über seine Kindheit erzählt:

…da waren wir Holz klauben, aber ohne “Klaubzettel”, den haben wir uns nicht leisten können. Außerdem hat der Auflagen gehabt: nur fünf Zentimeter starke Äste, kein Schubkarren, kein Wagerl, nur das was man tragen kann und nur einmal am Tag.

Ich habe online nicht sehr viel zu diesem Begriff gefunden. Das Deutsche Sprichwörter-Lexikon von Karl Friedrich Wilhelm Wander erwähnt den Klaubzettel im Eintrag “Die Schwammengräfin”. Hier wird der Beiname einer erzgebirgischen Gräfin nach dem Prager Tageblatt 111/1877 zitiert und seine Herkunft erklärt:

Ihre ausgedehnten Waldungen darf kein hungernder oder frierender Dorfbewohner betreten, ohne vorher seinen ‘Schwammen-, Beeren- oder Klaubzettel’ in der gräflichen Kanzlei gelöst zu haben, der allein ihn berechtigt, im Walde Holzabfälle zu sammeln oder Schwämme und Preisselbeeren zu suchen.

Mit dem “Klaubzettel” hatte man eine Bestätigung, die das Sammeln von Holz in einem fremden Wald erlaubte. Dieses “Klaubholz” oder “Leseholz” war für viele Leute wesentlich, um ihre Unterkünfte beheizen zu können. Die Bestätigung wurde meist von Förster oder Forstamt ausgestellt.


Forstwirtschaft im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm der in Aussicht stehenden Koalition aus ÖVP und Grünen kommen Forstwirtschaft, Wälder und Holzwirtschaft an mehreren Stellen vor. Ich habe das 164 Seiten starke Dokument noch nicht vollständig durchackern können, aber hier einmal ein paar relevante Abschnitte.

Forstwirtschaft

Dieser Abschnitt legt einen Schwerpunkt auf Anpassungen an den Klimawandel (S. 161-162).

  • Wälder als wesentlicher Wirtschaftsfaktor
    * Stärkung der aktiven, nachhaltigen Waldbewirtschaftung (klimafitter Wald) unter Berücksichtigung der CO2-Speicherfähigkeit und Multifunktionalität der heimischen Wälder als wesentlicher Wirtschaftsfaktor zur Sicherstellung der Schutz-, Erholungs-, Wirtschafts- und Wohlfahrtsfunktion
    * Vollständige Umsetzung des “Aktionsprogramms Schutzwald” bis 2024
    * Unterstützung bei standortgemäßer und klimafitter Wiederaufforstung und Pflege nach wetter- und klimabedingten Kalamitäten
    * Österreich (international) als Forstland positionieren
  • Ausbau eines Biotop-Verbund-Systems, Retentionsräume (in Zusammenarbeit mit den Ländern)
  • Rasche standortgemäße Wiederbewaldung von geschädigten Schutzwäldern und gezielte Aufforstung von Hochlagen zur Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens und der Lawinenschutzwirkung und zur Verminderung der Bodenerosion
  • Naturwaldreservatenetz ausbauen und über Vertragsnaturschutz sichern
  • Fördermaßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000
  • Umsetzung der Mariazeller Erklärung, um insbesondere ausgeglichene wald- und wildökologische Verhältnisse zu schaffen
  • Stufenweiser Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition gemäß der REACH-Verordnung
  • Forst-Förderungen auf Auswirkungen/Anpassung Klimawandel ausrichten, um Wald klimafitter zu machen
  • Weiterführung der Unterstützung bei Schäden durch Klimawandel (Dürre, Stürme)
  • Beibehaltung der Maßnahmen zur Errichtung von Nasslagern für Schadholz
  • Forcierung von Holzbau, insbesondere Bundesgebäude (z.B. Schulen) verstärkt aus Holz errichten
  • Unterstützung der Ausweitung der europäischen Waldkonvention in Richtung östlicher Nachbarstaaten
Land- und forstwirtschaftliche Bildung und Bildungseinrichtungen stärken

Die forstlichen Ausbildungsstätten wie der Waldcampus Traunkirchen werden hier leider nicht explizit genannt.

  • Eigenständiges land- und forstwirtschaftliches Bildungs- und Forschungssystem wie Fachschulen, höhere Schulen bis hin zum hochschulischen Angebot (z.B. Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder neue Agrar-Fachhochschule) nachhaltig absichern
  • Förderung der optimalen Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis, um zukünftige Herausforderungen zu bewältigen
  • Attraktivierung des land- und forstwirtschaftlichen Bildungs- und Forschungssystems sowie der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
  • Positionierung der Schulen und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik als “Role Model” nachhaltiger Bildungseinrichtungen (Einsatz von PV-Anlagen, E-Mobilität, regionale Versorgung der Kantinen, Schulbau mit klimaaktiv-Kriterien, Umweltzeichenschulen etc.)
  • Stärkung des Bio-Ausbildung auf allen Ausbildungsebenen (HBLA, HLA, FH etc.)
Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien

Hier liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der Landwirtschaft (S. 156-158).

Bekenntnis zu folgenden Zielen: […] nachhaltige Forstbewirtschaftung, Erhalt nicht produktiver Landschaftselemente oder Landschaftsbereiche zur Verbesserung der Biodiversität, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Reduktion und nachhaltiges, effizientes und optimiertes Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmanagement […]

Artenvielfalt erhalten – Natur schützen

Themen sind u.a. Wildtiermanagement und Ausbau und Erweiterung von Schutzgebieten (S. 144-145)

  • Unterstützung der Bundesländer bei der Ausweisung neuer und Erhaltung von bestehenden Wildnisgebieten, Natura 2000-Gebieten, Biosphärenparks und Schutzgebieten
  • Gemeinsame Initiative mit den Bundesländern zur Schaffung neuer und Erweiterung bestehender Nationalparks
  • Einrichtung einer EU-weiten wildökologischen Raumplanung und Ausarbeitung von Wildtiermanagementlösungen im Einklang mit EU-Recht
  • Verstärkung der nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes, klimafitter Wald)
Europa

Durchsetzbare Maßnahmen gegen eine Abholzung der Wälder sollen in Handelsverträgen fixiert werden (S. 176)

Handelsverträge müssen durchsetzbare Standards für soziale Rechte, öffentliche Dienstleistungen und Umwelt- und Klimaschutz sowie gegen Abholzung der Wälder, Sozialdumping und Bodenspekulation garantieren.

Entwicklungszusammenarbeit

Die Erhaltung des Regenwaldes soll mit einem Fonds unterstützt werden (S. 188).

Schaffung eines europaweiten Fonds zur Erhaltung des Regenwalds. Private und staatliche Initiativen vernetzen und auf europäischer Ebene vereinen; rasche internationale Hilfe bei Waldbränden; kurzfristig soll Österreich über den Auslandskatastrophenfonds und andere Finanzierungstöpfe Beitrag leisten

Die Digitalisierung steigert die Ressourceneffizienz und verbessert den Umweltschutz

(S. 161)

  • Finanzielle Unterstützung zur Forcierung der Digitalisierung, von zukunftsorientierten automationsunterstützten Methoden und des Datenmanagements in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft
  • Rechtliche Absicherung der Nutzung von Farmmanagement- und Informationssystemen in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Datenkompatibilität und Datenportabilität)
  • Voraussetzung für Precision Farming schaffen, um umwelt- und tiergerechte Bewirtschaftungsmethoden zu unterstützen: kostenfreie Bereitstellung von (Geo-)Daten für die Land- und Forstwirtschaft (z.B. RTK-Signal), Daten im Eigentum der Betriebe […]
Phase-out-Plan für fossile Energieträger in der Raumwärme

Hier gibt es einen Punkt, der sich explizit auf Holz als Energieträger bezieht (S. 111).

Verankerung einer Verpflichtung zur Pelletsbevorratung für Produzenten und Importeure im Rohstoffbevorratungsgesetz

Gebäude: Nachhaltig und energiesparend heizen, kühlen, bauen und sanieren

In diesem Abschnitt wird der Holzbau nochmals erwähnt (S. 109).

  • Forcierung des Holzbaus und ökologischer Baumaterialien
    * Anpassung der Baunormen und Vereinbarungen mit den Ländern zur Veränderung der Bauordnungen und Förderinstrumente
    * Vorbildwirkung der öffentlichen Hand in ihren zu errichtenden Gebäuden und Schwerpunkt Holzbauforschung
Zivilrecht

Hier wird eine Evaluierung der Wegehalterhaftung angeführt (S. 30-32).

Evaluierung der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern mit dem Ziel, Österreichs Bäume und Wälder zu erhalten und unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen zu verhindern (Wegehalterhaftung)


Schreien, Johlen, Trompetenblasen

Wer durch groben Unfug (Schreien, Johlen, Trompetenblasen, Schießen, Ablassen von Steinen, Feuermachen und dergleichen) die Ruhe in Wald und Flur stört oder die Jagd beeinträchtigt sowie wer Wegweiser, Markierungszeichen, Zäune und dergleichen beschädigt, Tore offen lässt oder das Weidevieh stört, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro zu bestrafen.

Quelle: Steiermärkisches Gesetz betreffend die Wegfreiheit im Bergland (28. Oktober 1921)


Forstliches Vermehrungsgutgesetz

Wieder etwas gelernt: Es gibt ein “Forstliches Vermehrungsgutgesetz” – ein Bundesgesetz, das “die Erzeugung, die Einfuhr, die Ausfuhr und das In-Verkehr-Bringen von forstlichem Vermehrungsgut” regelt. Zu Beginn werden die Begriffe wie “Forstliches Vermehrungsgut”, “Pflanzgut”, “Samenplantage” und “Familieneltern” definiert. Hier zum Beispiel die Definition von “Pflanzenteilen” im Sinne des Gesetzes:

Spross-, Blatt- und Wurzelstecklinge, Explantate und Embryonen für mikrovegetative Vermehrung, Knospen, Absenker, Ableger, Wurzeln, Pfropfreiser, Steckhölzer, Setzstangen und andere Pflanzenteile, die zur Auspflanzung im Wald oder Erzeugung von Pflanzgut bestimmt sind


Lehrgang “Wald- und Naturraumökologie” startet im September

Der Zertifikatslehrgang Wald- und Naturraumökologie startet im September 2019 an der Forstlichen Ausbildungsstätte Pichl in der Steiermark.

Kurzbeschreibung

In der Forstwirtschaft nehmen naturschutzrelevante Themen einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Einerseits steigt das Interesse an naturschutzrelevanten Maßnahmen bei den WaldbesitzerInnen, sowie bei den BewirtschafterInnen, anderseits ist das öffentliche Interesse an dieser Thematik im Steigen. Zusätzlich entsteht aus EU-Normen heraus die Notwendigkeit, Managementpläne zu erstellen. Hier sollen die Wald- und NaturraumökologenInnen, erste Ansprechpartner und Unterstützer sein. Die TeilnehmerInnen des ZLG sollen Fachwissen rund um Waldwirtschaft und Naturschutz verknüpfen und der Öffentlichkeit präsentieren können. Sie lernen, auf Basis von fachlichem und rechtlichem Hintergrundwissen, den Blick für naturschutzrelevante Zusammenhänge bei der Waldbewirtschaftung zu schärfen und können so Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung der Lebensraumvielfalt im Wald initiieren.

Zielgruppe
  • WaldbesitzerInnen und deren Angestellte
  • ForstfacharbeiterInnen
  • MeisterInnen der Forstwirtschaft
  • ForstwartInnen
  • FörsterInnen
  • Technische Büros für Forstwirtschaft
  • ForstakademikerInnen

 

Inhalt

Im Zertifikatslehrgang werden die für den Waldnaturschutz wesentlichen Fachbereiche behandelt. Die AbsolventInnen lernen, wie sie naturschutzrelevante Maßnahmen im Wald aktiv setzen, dokumentieren und kommunizieren können.

Einstiegsvoraussetzungen
  • Grundsätzlich sind Module des Ausbildungslehrganges allgemein zugänglich, sofern die TeilnehmerInnen dem vorgenannten TeilnehmerInnenkreis angehören.
  • die körperliche und geistige Eignung
  • das vollendete 18. Lebensjahr

 

Modulübersicht
  • Modul 1: Recht (Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, Raumordnung und Naturschutz, Naturschutzgesetze, gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen, Fördermöglichkeiten)
  • Modul 2: Lebensraum – und Naturraummanagement (Habitatbestimmung und -pflege, Erkennen und Erhalten von wertvollen Lebensräumen, Biotopschutz; besondere Waldgesellschaften und ihre Standortsfaktoren, Lebensraum Wald, Sukzession, Lebensraumschutz, natürliche Waldgesellschaften und waldbauliche Maßnahmen)
  • Modul 3: Artenbestimmung und Artenschutz (Insekten, Fledermäuse, Vögel, Wild, Fische, Pflanzen, Flechten, Pilze, Amphibien und Reptilien, Maßnahmen des Artenschutzes zur Förderung der Biodiversität, Benchmark für Schutzgüter)
  • Modul 4: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation, Mediation, erfolgreiche Projektabwicklung, Naturwaldreservate, BIOSA, Zusammenarbeit mit NGOs, Biodiversität und Betriebswirtschaft)
  • Prüfungsmodul (= inkl. Abgabe der Abschlussarbeit zu einem natur- und waldökologischen Projekt in Heimarbeit)

 

Termine
  • 19. bis 20. September 2019
  • 06. bis 08. November 2019
  • 03. bis 04. Dezember 2019
  • 10. bis 11. Februar 2020
  • 04. bis 07. Mai 2020
  • 09. Juni 2020

 

Kosten
  • gefördert 450 EUR
  • nicht gefördert 850 EUR

 

Der Lehrgang wurde vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als forstlicher Zertifikatslehrgang anerkannt. Er umfasst insgesamt 148 Lehreinheiten. Lehrgangs- und Prüfungsordnung. Anmeldung.


Forst- oder Wald- item: Jagd- und Weidewercksordnung

Weidewercksordnung 1644Ein Blick in die Vergangenheit: die sächsische “Forst- oder Wald- item: Jagt- und Weidewercks-Ordnung” aus dem Jahr 1644 wurde von der Universitätsbibliothek Heidelberg digitalisiert. Sie ist Teil der Fürstlichen Sächsischen Landes-Ordnung.

Ernst Sachsen-Gotha-Altenburg erließ diese Ordnung, “damit die Gehölze den lieben Nachkommen zum besten in pfleglichem Stande unverwüstet erhalten / und also gebraucht und genossen / daß hiernechst an Bau- und Brenn-Holtz / auch anderen Holtz-Materialien kein Mangel entstehen / sondern durch gebührliche Hegung ein immerwärender Vorrath und Zuwuchs gestifftet / dabey auch unserer Cammer ein stetiger Nutz und Zugang durch die gewöhnliche jährliche Waldmieth verschaffet / nichts weniger auch denenjenigen / die ihre gewisse Holtz-Berechtigkeit auf unseren Wäldern herbracht haben / solche auch ins künfftig erhalten und abgezeichet : Ingleichen auch das hohe und niedere Weidewerck also getrieben / daß daraus keine Verödung der Wild-Bahn und gäntzliche Ausrottung des Wildpreths verursacht / vielmehr aber solches Uns und jederman der dessen befugt / zu Nutz erhalten / und pfleglichen genossen werden möchte”. Eine frühe Festschreibung des Nachhaltigkeitsgedanken.

Gliederung

  • Von Grentzen
  • Von Jagten
  • Von Verlassung des Holtzes: Von der Waldmieth bey Verlassung des Holtzes / Was in Verlassung bey jeder Gattung Holtz in acht zu nehmen / Von Maß und Messung so bey der Verlassung des Holtzes zu brauchen / Sonderbahre Verbot der Beampten die sie vor ihre Person bey Verlassung des Holtzes in acht nehmen sollen
  • Von Hegung des Holtzes
  • Von Drifften
  • Von Köhlern
  • Von Hartzscharren
  • Von Glaßmachern und Aschenbrennern
  • Von Fuhrleuten
  • Gemeine Verbot
  • Wald-Berichte
  • Von der Holtz-Berechtigkeit
  • Beschluß- und General-Punct
  • Jagd- und Weidewercks-Mandat
  • Maaß-Täfelein

1656 folgte die “Wolffs-Ordnung”, die regelt, “welcher gestalt sich die Unterthanen … bey der jüngsten Zusammenkunfft des Landschaffts Ausschuß beschlossenen allgemeinen Verfolgung der schädlichen Raub-Thiere der Wölffe jedesmals mit der Folge zu verhalten” haben.