Naturschutz

Workshop: Nicht heimische Baumarten und Stadtwälder

„Nicht heimische Baumarten und Stadtwälder – Ein Beitrag zur Anpassung der Städte an den Klimawandel?“ ist der Titel eines Workshops im Rahmen des Interreg-Projekts Alptrees. Internationale Projektpartner*innen untersuchten zwischen Winter 2019 und Frühjahr 2022 verschiedene Aspekte zur nachhaltigen Verwendung nicht heimischer Baumarten in der Alpenregion (in urbanen, periurbanen und alpinen Zonen).

Die Stadt Klagenfurt als eine der Projektpartner*innen veranstaltet einen deutschsprachigen Stakeholder-Workshop für breite Interessensgruppen – Waldbesitzer- und Waldbewirtschafter*innen, Behördenvertreter, Naturschutz, Imker*innen, Gärtnereien und Baumschulen, Waldpädagog*innen etc.

Die Veranstaltung gliedert sich in einen Halbtag mit Vorträgen und einen Halbtag mit einer Exkursion in die Stadtwälder bei Klagenfurt. Die Veranstaltung findet im Bildungshaus Schloss Krastowitz in Klagenfurt statt.

Anmeldung direkt über das LFI Kärnten zum Workshop bzw. gesondert zur Exkursion.

Programm Mittwoch, 20. April 2022

Beginn 11:00 Registrierung

Nach der Begrüßung durch die zuständigen Stadträte von Klagenfurt gibt es Vorträge von

  • Dr. Katharina Lapin (BFW): Vorstellung des Alptrees-Projekts
  • Dr. Florian Kraxner (IIASA): Der Wald im Alpenraum und Klimawandel – Die mögliche Rolle nicht heimischer Baumarten
  • DI Alexander Mrkvicka (Stadt Wien, MA 49): Vielfalt sichert Zukunft – Strategien zur Resilienz in den Wiener Quellschutz- und Stadtwäldern
  • Dr. Silvio Schüler (BFW): Baumartenwahl im Klimawandel: Chancen und Risiken heimischer und nicht-heimischer Arten
  • Dr. Hanns Kirchmeir (E.C.O.): Neobiota in Waldökosystemen – Risiken aus naturschutzbiologischer Sicht
  • DI Heinz Blechl (Stadtgartenamt): Non native trees und ihre Bedeutung im städtischen Grün
  • Dr. Eckart Senitza (Büro Waldplan, Pro Silva): Stadtwälder in Klagenfurt – klimafit gestalten

Podiumsdiskussion zum Thema: Risiken und Chancen nicht heimischer Baumarten in städtischen und stadtnahen Wäldern mit DI Alexander Mrkvicka (Stadt Wien, MA 49), Dr. Silvio Schüler (BFW), Dr. Hanns Kirchmeir (ECO Institut für Ökologie) und Dr. Eckart Senitza (Büro Waldplan, Pro Silva)

Waldspaziergang zum Auslüften in die unmittelbare Umgebung + Gemeinsames Abendessen

Programm Donnerstag, 21. April 2022

9 bis 13 Uhr Exkursion zu drei verschiedenen Flächen in Klagenfurt im E-Bus; Abfahrt von Schloss Krastowitz


„Erlebe den Urwald von morgen“ – Führung am Johannser Kogel

In den nächsten Monaten bietet der Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien (MA 49) Führungen durch das Naturwaldreservat Johannser Kogel im Lainzer Tiergarten an:

Mit seinem 400 Jahre alten Eichenwald stellt das umzäunte Naturwaldreservat Johannser Kogel im Lainzer Tiergarten eine Besonderheit im Wiener Raum dar. Es ist Rückzugsgebiet vieler Tier- und Pflanzenarten.

Aus Naturschutzgründen und für Forschungszwecke wird die Fläche ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Sie ist normalerweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Im Rahmen der Führung können Sie das Reservat besichtigen. Dabei erfahren Sie Wissenswertes über die Dynamik eines sich selbst überlassenen Waldes – vom lebenden Baum bis zu den Zersetzungsprozessen durch Käfer und Pilze beim Totholz.

Termine und Informationen zur Anmeldung für die Führungen.

Derzeit sind übrigens über 2.500 Hektar Wald vom Forstbetrieb der Stadt Wien als Naturwaldreservat ausgewiesen. Das bedeutet, dass forstwirtschaftliche Nutzungen wie Holzernte oder Aufforstung unterbleiben. Weitere Informationen dazu gibt es auf naturwaldreservate.at.


Forstwirtschaft im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm der in Aussicht stehenden Koalition aus ÖVP und Grünen kommen Forstwirtschaft, Wälder und Holzwirtschaft an mehreren Stellen vor. Ich habe das 164 Seiten starke Dokument noch nicht vollständig durchackern können, aber hier einmal ein paar relevante Abschnitte.

Forstwirtschaft

Dieser Abschnitt legt einen Schwerpunkt auf Anpassungen an den Klimawandel (S. 161-162).

  • Wälder als wesentlicher Wirtschaftsfaktor
    * Stärkung der aktiven, nachhaltigen Waldbewirtschaftung (klimafitter Wald) unter Berücksichtigung der CO2-Speicherfähigkeit und Multifunktionalität der heimischen Wälder als wesentlicher Wirtschaftsfaktor zur Sicherstellung der Schutz-, Erholungs-, Wirtschafts- und Wohlfahrtsfunktion
    * Vollständige Umsetzung des „Aktionsprogramms Schutzwald“ bis 2024
    * Unterstützung bei standortgemäßer und klimafitter Wiederaufforstung und Pflege nach wetter- und klimabedingten Kalamitäten
    * Österreich (international) als Forstland positionieren
  • Ausbau eines Biotop-Verbund-Systems, Retentionsräume (in Zusammenarbeit mit den Ländern)
  • Rasche standortgemäße Wiederbewaldung von geschädigten Schutzwäldern und gezielte Aufforstung von Hochlagen zur Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens und der Lawinenschutzwirkung und zur Verminderung der Bodenerosion
  • Naturwaldreservatenetz ausbauen und über Vertragsnaturschutz sichern
  • Fördermaßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000
  • Umsetzung der Mariazeller Erklärung, um insbesondere ausgeglichene wald- und wildökologische Verhältnisse zu schaffen
  • Stufenweiser Ausstieg aus der Verwendung bleihaltiger Munition gemäß der REACH-Verordnung
  • Forst-Förderungen auf Auswirkungen/Anpassung Klimawandel ausrichten, um Wald klimafitter zu machen
  • Weiterführung der Unterstützung bei Schäden durch Klimawandel (Dürre, Stürme)
  • Beibehaltung der Maßnahmen zur Errichtung von Nasslagern für Schadholz
  • Forcierung von Holzbau, insbesondere Bundesgebäude (z.B. Schulen) verstärkt aus Holz errichten
  • Unterstützung der Ausweitung der europäischen Waldkonvention in Richtung östlicher Nachbarstaaten
Land- und forstwirtschaftliche Bildung und Bildungseinrichtungen stärken

Die forstlichen Ausbildungsstätten wie der Waldcampus Traunkirchen werden hier leider nicht explizit genannt.

  • Eigenständiges land- und forstwirtschaftliches Bildungs- und Forschungssystem wie Fachschulen, höhere Schulen bis hin zum hochschulischen Angebot (z.B. Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik oder neue Agrar-Fachhochschule) nachhaltig absichern
  • Förderung der optimalen Vernetzung zwischen Bildung, Wissenschaft und Praxis, um zukünftige Herausforderungen zu bewältigen
  • Attraktivierung des land- und forstwirtschaftlichen Bildungs- und Forschungssystems sowie der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
  • Positionierung der Schulen und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik als „Role Model“ nachhaltiger Bildungseinrichtungen (Einsatz von PV-Anlagen, E-Mobilität, regionale Versorgung der Kantinen, Schulbau mit klimaaktiv-Kriterien, Umweltzeichenschulen etc.)
  • Stärkung des Bio-Ausbildung auf allen Ausbildungsebenen (HBLA, HLA, FH etc.)
Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien

Hier liegt der Schwerpunkt eindeutig auf der Landwirtschaft (S. 156-158).

Bekenntnis zu folgenden Zielen: […] nachhaltige Forstbewirtschaftung, Erhalt nicht produktiver Landschaftselemente oder Landschaftsbereiche zur Verbesserung der Biodiversität, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Reduktion und nachhaltiges, effizientes und optimiertes Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmanagement […]

Artenvielfalt erhalten – Natur schützen

Themen sind u.a. Wildtiermanagement und Ausbau und Erweiterung von Schutzgebieten (S. 144-145)

  • Unterstützung der Bundesländer bei der Ausweisung neuer und Erhaltung von bestehenden Wildnisgebieten, Natura 2000-Gebieten, Biosphärenparks und Schutzgebieten
  • Gemeinsame Initiative mit den Bundesländern zur Schaffung neuer und Erweiterung bestehender Nationalparks
  • Einrichtung einer EU-weiten wildökologischen Raumplanung und Ausarbeitung von Wildtiermanagementlösungen im Einklang mit EU-Recht
  • Verstärkung der nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes, klimafitter Wald)
Europa

Durchsetzbare Maßnahmen gegen eine Abholzung der Wälder sollen in Handelsverträgen fixiert werden (S. 176)

Handelsverträge müssen durchsetzbare Standards für soziale Rechte, öffentliche Dienstleistungen und Umwelt- und Klimaschutz sowie gegen Abholzung der Wälder, Sozialdumping und Bodenspekulation garantieren.

Entwicklungszusammenarbeit

Die Erhaltung des Regenwaldes soll mit einem Fonds unterstützt werden (S. 188).

Schaffung eines europaweiten Fonds zur Erhaltung des Regenwalds. Private und staatliche Initiativen vernetzen und auf europäischer Ebene vereinen; rasche internationale Hilfe bei Waldbränden; kurzfristig soll Österreich über den Auslandskatastrophenfonds und andere Finanzierungstöpfe Beitrag leisten

Die Digitalisierung steigert die Ressourceneffizienz und verbessert den Umweltschutz

(S. 161)

  • Finanzielle Unterstützung zur Forcierung der Digitalisierung, von zukunftsorientierten automationsunterstützten Methoden und des Datenmanagements in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft
  • Rechtliche Absicherung der Nutzung von Farmmanagement- und Informationssystemen in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Datenkompatibilität und Datenportabilität)
  • Voraussetzung für Precision Farming schaffen, um umwelt- und tiergerechte Bewirtschaftungsmethoden zu unterstützen: kostenfreie Bereitstellung von (Geo-)Daten für die Land- und Forstwirtschaft (z.B. RTK-Signal), Daten im Eigentum der Betriebe […]
Phase-out-Plan für fossile Energieträger in der Raumwärme

Hier gibt es einen Punkt, der sich explizit auf Holz als Energieträger bezieht (S. 111).

Verankerung einer Verpflichtung zur Pelletsbevorratung für Produzenten und Importeure im Rohstoffbevorratungsgesetz

Gebäude: Nachhaltig und energiesparend heizen, kühlen, bauen und sanieren

In diesem Abschnitt wird der Holzbau nochmals erwähnt (S. 109).

  • Forcierung des Holzbaus und ökologischer Baumaterialien
    * Anpassung der Baunormen und Vereinbarungen mit den Ländern zur Veränderung der Bauordnungen und Förderinstrumente
    * Vorbildwirkung der öffentlichen Hand in ihren zu errichtenden Gebäuden und Schwerpunkt Holzbauforschung
Zivilrecht

Hier wird eine Evaluierung der Wegehalterhaftung angeführt (S. 30-32).

Evaluierung der haftungsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle und Pflege von Bäumen und Wäldern mit dem Ziel, Österreichs Bäume und Wälder zu erhalten und unnötiges Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen zu verhindern (Wegehalterhaftung)


Lehrgang „Wald- und Naturraumökologie“ startet im September

Der Zertifikatslehrgang Wald- und Naturraumökologie startet im September 2019 an der Forstlichen Ausbildungsstätte Pichl in der Steiermark.

Kurzbeschreibung

In der Forstwirtschaft nehmen naturschutzrelevante Themen einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Einerseits steigt das Interesse an naturschutzrelevanten Maßnahmen bei den WaldbesitzerInnen, sowie bei den BewirtschafterInnen, anderseits ist das öffentliche Interesse an dieser Thematik im Steigen. Zusätzlich entsteht aus EU-Normen heraus die Notwendigkeit, Managementpläne zu erstellen. Hier sollen die Wald- und NaturraumökologenInnen, erste Ansprechpartner und Unterstützer sein. Die TeilnehmerInnen des ZLG sollen Fachwissen rund um Waldwirtschaft und Naturschutz verknüpfen und der Öffentlichkeit präsentieren können. Sie lernen, auf Basis von fachlichem und rechtlichem Hintergrundwissen, den Blick für naturschutzrelevante Zusammenhänge bei der Waldbewirtschaftung zu schärfen und können so Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung der Lebensraumvielfalt im Wald initiieren.

Zielgruppe
  • WaldbesitzerInnen und deren Angestellte
  • ForstfacharbeiterInnen
  • MeisterInnen der Forstwirtschaft
  • ForstwartInnen
  • FörsterInnen
  • Technische Büros für Forstwirtschaft
  • ForstakademikerInnen

 

Inhalt

Im Zertifikatslehrgang werden die für den Waldnaturschutz wesentlichen Fachbereiche behandelt. Die AbsolventInnen lernen, wie sie naturschutzrelevante Maßnahmen im Wald aktiv setzen, dokumentieren und kommunizieren können.

Einstiegsvoraussetzungen
  • Grundsätzlich sind Module des Ausbildungslehrganges allgemein zugänglich, sofern die TeilnehmerInnen dem vorgenannten TeilnehmerInnenkreis angehören.
  • die körperliche und geistige Eignung
  • das vollendete 18. Lebensjahr

 

Modulübersicht
  • Modul 1: Recht (Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, Raumordnung und Naturschutz, Naturschutzgesetze, gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen, Fördermöglichkeiten)
  • Modul 2: Lebensraum – und Naturraummanagement (Habitatbestimmung und -pflege, Erkennen und Erhalten von wertvollen Lebensräumen, Biotopschutz; besondere Waldgesellschaften und ihre Standortsfaktoren, Lebensraum Wald, Sukzession, Lebensraumschutz, natürliche Waldgesellschaften und waldbauliche Maßnahmen)
  • Modul 3: Artenbestimmung und Artenschutz (Insekten, Fledermäuse, Vögel, Wild, Fische, Pflanzen, Flechten, Pilze, Amphibien und Reptilien, Maßnahmen des Artenschutzes zur Förderung der Biodiversität, Benchmark für Schutzgüter)
  • Modul 4: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation, Mediation, erfolgreiche Projektabwicklung, Naturwaldreservate, BIOSA, Zusammenarbeit mit NGOs, Biodiversität und Betriebswirtschaft)
  • Prüfungsmodul (= inkl. Abgabe der Abschlussarbeit zu einem natur- und waldökologischen Projekt in Heimarbeit)

 

Termine
  • 19. bis 20. September 2019
  • 06. bis 08. November 2019
  • 03. bis 04. Dezember 2019
  • 10. bis 11. Februar 2020
  • 04. bis 07. Mai 2020
  • 09. Juni 2020

 

Kosten
  • gefördert 450 EUR
  • nicht gefördert 850 EUR

 

Der Lehrgang wurde vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als forstlicher Zertifikatslehrgang anerkannt. Er umfasst insgesamt 148 Lehreinheiten. Lehrgangs- und Prüfungsordnung. Anmeldung.