Die British Library stellt auf der Photoplattform Flickr Millionen von urheberrechtsfreien Bildern zur Verfügung. Die Bibliothek lädt explizit dazu ein, die Bilder zu verwenden und zu teilen. Alleine mit der Suche nach „tree“ bekomme ich über 44.000 Treffer! Ich habe nicht alle durchgeschaut – hier eine minimale Auswahl:
Es gibt nicht nur Bäume, sondern auch andere Pflanzen, Tiere, Holzfäller, Flößer, und das nicht nur aus dem britischen Empire, das ja für sich alleine genommen schon groß genug wäre, sondern aus verschiedensten Ländern. Ein Schatz, bei dem man Stunden zubringen kann!
Mai 2020
Wien 1950: 31.804 Schilling für Klaubholz
Die Digitale Bibliothek der Wienbibliothek im Rathaus wurde grundlegend erneuert. Ich blättere mich gerade durch verschiedene historische Quellen. Interessant zum Beispiel die Einnahmen der Städtischen Forste in den Jahren 1950 und 1951:
Von 1850 auf 1851 blieben die Einnahmen aus Klaubholz fast gleich, während die Einnahmen aus Gras und Laubstreu sich von 16.289 auf 43.230 Schilling fast verdreifachten. Das „Ergebnis aus der Einhebung von Abgaben“ auf Waldpflanzen und Beeren wurden von 11.446 auf 23.137 Schilling verdoppelt.
Quelle: Die Verwaltung der Bundeshauptstadt Wien vom 1. Jänner 1950 bis 31. Dezember 1951. Verwaltungsbericht. Wien 1953
Jagd in Zeiten des Corona-Virus
Seit wenigen Tagen dürfen ausländische JagdpächterInnen nach Österreich einreisen, um ihren Aufgaben nachzukommen, meldet der Dachverband Jagd Österreich in einer Presseaussendung vom 30. April 2020. Der Burgenländische Landesjagdverband hat in der ersten Aprilhälfte einige wesentliche Verhaltensregeln für die Jagd in Zeiten des Corona-Virus zusammengestellt (Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung). Durch die sogenannte COVID-19-Lockerungsverordnung ist manches vielleicht mittlerweile einfacher, aber die Regeln sind immer noch sinnvoll:
Einzelansitz
* Wahrnehmung der Jagdaufsicht (Achtung bei Personenkontakt! Mindestabstand! Mundschutz empfohlen!)
* Bau von Reviereinrichtungen bzw. Revierarbeiten (Allein! oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt!)
* Beschickung von Salzlecken u. Kirrungen (im Rahmen der jagdgesetzlichen Bestimmungen!!)
* Direktvermarktung von Wildbret (Mindestabstand! Mundschutz! Einweghandschuhe)NICHT erlaubt:
* Gemeinsamer Ansitz in einer Ansitzeinrichtung (z.B. Jagdgast) – ausgenommen Personen aus dem eigenen Haushalt
* Gemeinsame Anfahrt zum Ansitz – ausgenommen Personen aus dem eigenen Haushalt
* Abhaltung von Gesellschaftsjagden
* Versammlungen, StammtischeAuf das Händeschütteln und das Zusammenkommen nach erfolgreichem Weidmannsheil sollte bis auf weiteres verzichtet werden.
Alle Aktivitäten sind in Eigenverantwortung vor dem Hintergrund der Maßnahmen der Bundesregierung (Mindestabstand, Personen aus dem eigenen Haushalt, Händewaschen, Desinfektion, Mundschutz) selbst zu hinterfragen und zu beurteilen!
Dies betrifft vor allem Jagdschutzorgane, die in Ausübung ihrer Tätigkeit in vermehrtem Personenkontakt kommen können.
Probeschuss im Revier
Vor Beginn der Schusszeit sollte die Jagdwaffe und die eigene Schießfertigkeit im Sinne der Weidgerechtigkeit überprüft werden. Da aktuell die Schießplätze geschlossen sind, ist dies nur im Revier möglich. Probeschüsse oder ein Einschießen sind im Revier unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
* Man führt die Probeschüsse allein oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt aus
* Sämtliche Sicherheitsbestimmungen und -vorkehrungen wie Kugelfang, etc. werden eingehalten
* Nicht in der Nähe von Ortschaften, öffentlichen Anlagen, Einzelgehöften
* Keine Erregung ungebührlicherweise störenden LärmsIdealerweise findet man eine Örtlichkeit im Revier, bei der sich Sicherheit der Schussabgabe und Lärmschutz ergänzen, wie bei Wällen oder Geländegegebenheiten, die in einiger Entfernung von bewohnten Objekten liegen.
Zu beachten ist, dass die Maßstäbe für die Störungen durch Lärm und die Rücksicht auf andere Menschen örtlich unterschiedlich sein können, jedenfalls aber die Mittags- und Nachtstunden sowie die Wochenenden und Feiertage ein höheres Maß an Rücksichtnahme verlangen als andere Tageszeiten.
Warum jetzt überhaupt Jagd? Dazu führte das Sozialministerium im März 2020 aus:
* Die Jagd ist in allen Bundesländern nicht nur als Recht gestaltet sondern ist auch mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden, insbesondere die Erfüllung von Mindestabschüssen bei mehreren Wildarten.
* Die Jagdausübung ist zur Vermeidung von Wildschäden geboten. Dies gilt verstärkt in Wäldern, wo Kahlflächen auf Grund von Borkenkäferschäden, Wind- oder Schneeschäden vorliegen und die Wiederbewaldung mit „klimafitten“ Baumarten, auch durch Naturverjüngung, erforderlich ist.
* Weiters ist die Bejagung von Schwarzwild auch zur Verhinderung der „Afrikanischen Schweinepest“ notwendig.
* Die Aufrechterhaltung der Jagdausübung dient zudem zur Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel „Wildfleisch„.
Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft
Das Netzwerk Zukunftsraum Land bietet am Donnerstag, dem 7. Mai 2020, eine kostenlose Online-Fortbildung über den Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft an. Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten und dauert von 9 bis 12 Uhr. Nach der erforderlichen Anmeldung, die bis Dienstag, 5. Mai, möglich ist, werden die Zugangsdaten übermittelt. Ab 8:30 Uhr ist der Online-Raum geöffnet und ein Technik-Check möglich.
Drohnen sind in Österreich mittlerweile stark verbreitet, auch in der Land- und Forstwirtschaft gibt es immer mehr Anwendungsbereiche, die vielen noch unzureichend bekannt sind. Im Rahmen der halbtägigen Online-Fachveranstaltung wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen und ein Überblick über verschiedene Anwendungsmöglichkeiten gegeben. Grundlegende Dinge wie die Handhabung von Drohnen und verschiedene Modelle werden ebenso angesprochen wie notwendige Voraussetzungen und Bewilligungen. Die Vorstellung unterschiedlicher Best-Practice-Beispiele aus den Bereichen Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Forstwirtschaft, Inspektion von technischen Anlagen etc. rundet die Fachveranstaltung mit entsprechendem Praxisbezug ab und zeigt Potentiale auf.
Nach dieser Veranstaltung gibt es eine ergänzende Reihe an „Farminaren“ zu diesem Thema, u.a. „Drohnenflug im und über den Wald“ am 14. Mai 2020 und „Anwendung von Rehkitz- und Gelegeerkennung mithilfe von Drohnen und Wärmebildkameras“ (Termin noch nicht fixiert).