November 2019

Österreichische Holzgespräche 2019

Logo der Einladung Österreichische HolzgesprächeAm Mittwoch, dem 20. November 2019, finden am Waldcampus in Traunkirchen die Österreichischen Holzgespräche statt. Motto: „Holz ist Zukunft“.

Ankündigungstext: Angesichts des Klimawandels und knapper werdender Ressourcen erlebt der CO2-neutrale und nachwachsende Bau- und Werkstoff sowie Energieträger Holz ein fulminantes Comeback. Kein anderes Material ist derart vielseitig einsetzbar wie Holz. Holz steht für Nachhaltigkeit – und damit für Zukunft. Die Österreichischen Holzgespräche sind die wichtigste Branchenveranstaltung zum Thema Wald und Holz in Österreich und versammeln so gut wie alle SpitzenvertreterInnen der Wertschöpfungskette Holz aus dem gesamten österreichischen Bundesgebiet.

Programm 19. November
  • 18.30 Uhr Netzwerktreffen der Plattform Forst-Holz-Papier
Programm 20. November
  • 09:00 Uhr – Empfang mit Frühstück
  • 09:30 Uhr – Eröffnung und Begrüßung: Rudolf Maximilian Rosenstatter, Vorsitzender FHP; VertreterIn des Landes Oberösterreich
  • 09:45 Uhr – Vorträge & Berichte von Bundesministerin Maria Patek, CEO Umdasch Store Makers Silvio Kirchmair, Abg. zum europäischen Parlament Simone Schmiedtbauer
  • 10:45 Uhr – Pause
  • 11:00 Uhr – Podiumsdiskussion: CEO Umdasch Store Makers Silvio Kirchmair, Bundesministerin Maria Patek, FHP-Vorsitzender Rudolf Maximilian Rosenstatter, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrats Georg Schirmbeck, Abg. zum europäischen Parlament Simone Schmiedtbauer, Professor der Universität für Bodenkultur Alfred Teischinger
  • 12:00 Uhr – Verleihung des PEFC Award 2019 durch den PEFC Austria-Obmann
  • 12:30 Uhr – Schlusswort und Ausblick, gemeinsames Photo, Buffet

Schreien, Johlen, Trompetenblasen

Wer durch groben Unfug (Schreien, Johlen, Trompetenblasen, Schießen, Ablassen von Steinen, Feuermachen und dergleichen) die Ruhe in Wald und Flur stört oder die Jagd beeinträchtigt sowie wer Wegweiser, Markierungszeichen, Zäune und dergleichen beschädigt, Tore offen lässt oder das Weidevieh stört, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro zu bestrafen.

Quelle: Steiermärkisches Gesetz betreffend die Wegfreiheit im Bergland (28. Oktober 1921)


Freundschaft im Wald

zwei Mädchen auf Weg neben Bäumen

Bild von Jamie Taylor auf Unsplash. Auf der Plattform Unsplash werden Bilder zur freien Verwendung, auch für kommerzielle Zwecke, bereitgestellt. Die Photograph*innen müssen nicht einmal genannt werden; es wird aber gebeten, es bei Möglichkeit zu tun. Die Beschreibung und Beschlagwortung der Bilder ist nicht so großartig, deswegen ist eine professionelle Suche schwierig, aber der Zufall ermöglicht schöne Funde wie diesen hier.


Forstliches Vermehrungsgutgesetz

Wieder etwas gelernt: Es gibt ein „Forstliches Vermehrungsgutgesetz“ – ein Bundesgesetz, das „die Erzeugung, die Einfuhr, die Ausfuhr und das In-Verkehr-Bringen von forstlichem Vermehrungsgut“ regelt. Zu Beginn werden die Begriffe wie „Forstliches Vermehrungsgut“, „Pflanzgut“, „Samenplantage“ und „Familieneltern“ definiert. Hier zum Beispiel die Definition von „Pflanzenteilen“ im Sinne des Gesetzes:

Spross-, Blatt- und Wurzelstecklinge, Explantate und Embryonen für mikrovegetative Vermehrung, Knospen, Absenker, Ableger, Wurzeln, Pfropfreiser, Steckhölzer, Setzstangen und andere Pflanzenteile, die zur Auspflanzung im Wald oder Erzeugung von Pflanzgut bestimmt sind