Wieder etwas gelernt: Es gibt ein „Forstliches Vermehrungsgutgesetz“ – ein Bundesgesetz, das „die Erzeugung, die Einfuhr, die Ausfuhr und das In-Verkehr-Bringen von forstlichem Vermehrungsgut“ regelt. Zu Beginn werden die Begriffe wie „Forstliches Vermehrungsgut“, „Pflanzgut“, „Samenplantage“ und „Familieneltern“ definiert. Hier zum Beispiel die Definition von „Pflanzenteilen“ im Sinne des Gesetzes:
Spross-, Blatt- und Wurzelstecklinge, Explantate und Embryonen für mikrovegetative Vermehrung, Knospen, Absenker, Ableger, Wurzeln, Pfropfreiser, Steckhölzer, Setzstangen und andere Pflanzenteile, die zur Auspflanzung im Wald oder Erzeugung von Pflanzgut bestimmt sind