Sicherheit

Waldarbeit: Forstliche Sperrgebiete beachten

Gerade im Sommer können die Erholungs- und die Nutzfunktion des Waldes in einem Konflikt zueinander stehen. Die Land&Forst Betriebe Österreich erinnern daher alle Waldbesucher_innen daran, auch im eigenen Interesse die forstlichen Sperrgebiete zu beachten:

Der Sommer ist für die Forstarbeiter eine wichtige Zeit, da umfangreiche Waldpflegemaßnahmen zum Erhalt eines gesunden Waldes durchgeführt werden müssen und zudem Schadholz aufgearbeitet werden muss. “Gerade heuer ist viel zu tun – Windwürfe, Schneebruch und massiver Borkenkäferbefall fordern unsere gesamte Arbeitskraft. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Bei diesen Arbeiten kommen oft auch Maschinen zum Einsatz. Die forstlichen Tätigkeiten sind gefährlich, deshalb werden zum Schutz der Waldbesucher forstliche Sperrgebiete errichtet, die unbedingt beachtet werden müssen. Waldflächen, die etwa wegen Waldarbeiten nicht betreten und befahren werden dürfen, sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Ein Missachten dieser Sperren kann im schlimmsten Fall Lebensgefahr bedeuten”, warnt DI Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Durch das Netz an Forststraßen und Waldwegen – das für die Bewirtschaftung und Pflege des Waldes unumgänglich ist – haben die Waldbesucher auch eine gute Infrastruktur für ihre Erholungsbedürfnisse. Aber Achtung, dabei müssen einige Regeln beachtet werden:

  • Nach dem Forstgesetz ist das Betreten des Waldes – also zu Fuß – für Erholungszwecke für jedermann freigegeben. Das Gesetz sieht jedoch auch lokale und zeitliche Sperrgebiete vor.
  • Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Mountainbiken oder Reiten dürfen nur auf gekennzeichneten und freigegebenen Wegen sowie mit Zustimmung des Grundeigentümers ausgeführt werden. Forststraßen und Wege sind grundsätzlich nicht für Mountainbiken, Reiten etc. freigegeben. Fahrverbote müssen eingehalten werden.
  • Forstliche Sperrgebiete müssen unbedingt beachtet werden.
  • Wieder- und Neubewaldungsflächen (Jungwald), deren Bewuchs noch niedriger als drei Meter ist dürfen nicht betreten werden. Dies gilt auch ohne Hinweisschilder.

Die gesamte Presseaussendung kann auf der Website von APA OTS nachgelesen werden.


Waldpflege an Bahnlinien

In Deutschland und Österreich gibt es heute wieder einige gesperrte Bahnlinien, weil der Sturm Bäume umgeknickt hat. Wie kann man dem mit gezielter Waldpflege vorbeugen?

Mit einem speziellen Waldpflegekonzept will der Forstdienst der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) die Anzahl solcher Störungen nachhaltig verringern.

Der Sicherheitsstreifen entlang der Gleise ist jener Bereich, “aus dem durch Bäume oder Gehölzteile Gefahren für den Bahnbetrieb und die Bahnanlagen entstehen können”. Er besteht aus vier Bereichen – einer gehölzfreien Zone (intensive Unterhaltzone), einer Niederhaltezone, einer stabilen Waldzone und einer Kontrollzone. Je nach Bedeutung der jeweiligen Strecke gestaltet sich der Sicherheitsstreifen anders. Das Waldpflegekonzept sieht vor, dass die Stabilität des Baumbestandes individuell beurteilt wird und dass die Bäume rechtzeitig und regelmäßig gepflegt werden. Weiterlesen auf waldwissen.net.

Metropolitan Transportation Authority of the State of New York: Trees down south of MNR's Cold Springs station (2012), CC-BY Metropolitan Transportation Authority of the State of New York: Trees down south of MNR’s Cold Springs station (2012), CC-BY

Der Hinweis auf das Thema und die waldwissen-Seite stammt von Jörg Kachelmann auf Twitter. Die daraus folgende Diskussion ist ebenfalls interessant, zum Beispiel der Hinweis von Torsten Jerzembeck, dass bis 1977 in der BRD Brandschutzstreifen freigehalten wurden, die wegen der Dampfloks nötig waren, oder ein altes Plakat der Deutschen Bahn mit dem Slogan “Alle reden vom Wetter. Wir nicht”, das Rainer Kresken gepostet hat.