Politik & Recht

Forstpolitik, Waldpolitik, Forstrecht, Jagdrecht, Naturschutzrecht, Umweltpolitik…

Verordnung über raschwüchsige Baumarten

Ich habe heute im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) gestöbert und mir Verordnungen zum Forstrecht angeschaut. Dabei bin ich unter anderem auf die “Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Feber 1978 über raschwüchsige Baumarten” gestoßen.

§ 1. Als raschwüchsige Baumarten werden festgestellt: Douglasie, Weymouthskiefer, Küstentanne, Esche, Schwarzerle, Birke, Pappel, Weide und Robinie.

Was es nicht alles gibt!


Wanderin verletzt, Baumfäller schuld

Frau getroffen: Baumfäller ist schuld“, titelt Philipp Aichinger in der heutigen “Presse” in einem Bericht über ein OGH-Urteil. Es war weder eine Warntafel aufgestellt noch ein Posten eingerichtet noch ein Warnruf erfolgt. Zwar waren Motorsägengeräusche zu hören gewesen, aber “bereits das OLG [habe] zu Recht konstatiert, dass ‘ein Sägegeräusch nicht stets das Fällen eines Baums signalisiert, sondern auch bei sonstigen Holzarbeiten entsteht'”. Dadurch war eine Wanderin vom umfallenden Baum getroffen und schwer verletzt worden.

Ein Hinweis, wie wichtig es ist, die nötigen Maßnahmen korrekt durchzuführen! Die Land&Forst-Betriebe Österreich stellen dazu das Praxishandbuch “Rechtssicherheit bei der Beschilderung im Wald. Beschränkungen der Benützung von Grund und Boden im Überblick” auf ihrer Website bereit. Autorin ist die Juristin Stefanie Wieser.

Die gesamte Entscheidung ist derzeit leider noch nicht auf der OGH-Website veröffentlicht.


Erster Weltkrieg: militärische Bedeutung der Forstwirtschaft

Heute ein Fundstück aus der Digitalen Wienbibliothek, das die militärische Bedeutung der Forstwirtschaft illustriert. Die Österreichische Volkszeitung vom 12. Dezember 1916 veröffentlicht unter dem Titel “Enthebung von Forstwirtschaftlern” folgende amtliche Verlautbarung:

aufgeklebter Zeitungsausschnitt“Ueber Antrag des Ackerbauministeriums hat das Landesverteidigungsministerium einvernehmlich mit dem Kriegsministerium in Anbetracht der großen militärischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung, die der Aufrechterhaltung der forstwirtschaftlichen Betriebe zukommt, verfügt, daß landsturmpflichtige Angestellte und Arbeiter dieser Betriebe in nachstehender Weise weiter enthoben werden:

Alle seit 1. Oktober d.J. vom Kriegsministerium, beziehungsweise Landesverteidigungsministerium und von den Militärkommanden getroffenen Enthebungen für diese Betriebe werden, soweit sie Mannschaftspersonen betreffen, generell bis 31. März 1917 verlängert. Dies betrifft die bei der Produktion und beim Transport von Brennholz, Grubenholz, Bau- und Nutzholz, Kunst- und Fassonholz, Schwellen, Zelluloseholz, Holzkohle sowie bei Holzsägewerken, Großholzhackern und forstwirtschaftlichen Bauten angestellten landsturmpflichtigen Arbeiter, Forstarbeiter, Flösser, Fuhrleute und sonstigen Angestellten (Betriebsbeamte, Arbeiteraufseher, Maschinenpersonal). Die landsturmpflichtigen ungarischen Staatsangehörigen, die bereits für österreichische Betriebe enthoben sind, sind ebenfalls einzubeziehen.

Enthebungen von Gagisten werden nicht generell, sondern nur individuell auf Grund konkreter wohlbegründeter Enthebungsvorschläge wie bisher verfügt.

Die politischen Bezirksbehörden bestätigen den bisher Enthobenen auf ihren Enthebungsdokumenten die provisorische Weiterenthebung bis 31. März 1917 und verständigen hievon die zuständigen Evidenzbehörden. Die Enthobenen haben jedoch ehestens ein Ansuchen um die definitive Enthebung bis 31. März 1917 bei den politischen Bezirksbehörden einzubringen, die die Gesuche begutachtet an die zuständigen Militärkommanden zur endgültigen Entscheidung leiten”.

Zeitungsausschnittsammlung

Die Wienbibliothek im Rathaus verfügt über eine umfangreiche Zeitungsausschnittsammlung aus dem Ersten Weltkrieg. Diese ist digitalisiert und online, der Zugang ist frei. Interessierte können nach Kalender, Titelliste oder inhaltlicher Klassifikation und im Volltext suchen.

Es gibt noch zahlreiche weitere Artikel über die Forstwirtschaft im Krieg, zum Beispiel:


Forstwirtschaft in der Klima- und Energiestrategie

Titelblatt Mission 2030 Klima- und Energiestrategie Auf der Website mission2030.info ist die österreichische Klima- und Energiestrategie vom Juni 2018 nachzulesen. Darin kommen an einigen Stellen auch die Forstwirtschaft, die Holzverarbeitung und die Papierindustrie vor. Biomasse, zu der auch Hackschnitzel und Pellets gehören könnten, kommt an mehreren Stellen vor. Im folgenden einige Auszüge samt Angabe des jeweiligen Abschnittes.

Für ein vollständiges Bild empfiehlt sich natürlich die Lektüre des gesamten Strategiepapiers und der bestehenden inhaltlich verwandten Aktionspläne und Strategien wie Waldstrategie und Aktionsplan nachwachsende Rohstoffe.

Technologien für die Dekarbonisierung nutzen

Als Handlungsfeld wird “Export von österreichischem Know-how im Bereich nachhaltiger Waldbewirtschaftung, Forstaufschließung und Erntetechnik sowie Aufforstungssysteme” angeführt.

Den urbanen und ländlichen Raum klimafreundlich gestalten

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer wettbewerbsfähigen, flächendeckenden und multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft auf Basis bäuerlicher Betriebe. Die Land- und Forstwirtschaft steht vor der Herausforderung, Strategien und Lösungen zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung zu finden und gleichzeitig den gesellschaftlichen Anforderungen in Bezug auf Lebensmittel- und Rohstoffversorgung sowie auf Tierschutz gerecht zu werden. Aufgrund der überwiegenden Methan- und Lachgasemissionen aus Viehzucht, Düngemitteleinsatz und Bodenbearbeitung weist sie Besonderheiten gegenüber Sektoren mit vornehmlich energiebedingten CO2-Emissionen auf.
Die Land- und Forstwirtschaft ist in Österreich auch ein wichtiger Lieferant nachwachsender Rohstoffe (sowie deren Abfallprodukte) für die heimische Energieversorgung. insbesondere Wälder spielen eine wichtige Rolle im globalen Klimasystem. Mit der Aufnahme des Sektors Landnutzung in die EU-Klimaziele für 2030 (LULUCF-VO) erfolgt nun eine umfassendere Einbindung der Emissions- und Kohlenstoffspeicherung aus Land- und Forstwirtschaft in die nationale Klimabilanz. Maßnahmen zum Schutz und Aufbau der biogenen Kohlenstoffspeicher – etwa Wald, Grünland und Ackerland – werden dementsprechend als Beiträge zum Klimaschutz angerechnet.

Hier werden “Maßnahmen für eine kontinuierliche Steigerung des Holzzuwachses und der Holzernte im österreichischen Wald unter Einhaltung der Grundprinzipien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung mit dem Ziel, die Kohlenstoffspeicherung im Waldbestand und in langlebigen Holzprodukten im Kontext mit der EU-Verordnung zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF-VO) langfristig zu stärken” und “Maßnahmen zur Steigerung der stofflichen Nutzung von heimischem Holz als Baustoff, etwa im öffentlichen Raum, sowie Nutzung vielfältiger Möglichkeiten im Rahmen der Bioökonomie” angeführt.

Bioökonomie-Strategie

Hier wird auf die “Nutzung von regionalen Stärken (Ressourcenverfügbarkeit): z. B. Holzverarbeitung, Zellstoffindustrie” und “Vernetzung mit bestehenden nationalen Strategien und Aktionsplänen (z. B. Kreislaufwirtschaft, Waldstrategie, Aktionsplan nachwachsende Rohstoffe, Ressourcenaktionsplan, Biodiversitätsstrategie etc.)” verwiesen.

Treibhausgasziele

“Strom zur Eigenversorgung im Bereich der Sachgüterproduktion soll aus Gründen der Ressourceneffizienz weiterhin aus der ressourcenschonenden, effizienten Verwendung von Kuppelprodukten an Firmenstandorten (z. B. in der Stahl- oder Papierindustrie) erzeugt werden, auch auf Basis nicht erneuerbarer Energieträger”.

Stellungnahmen zur Klima- und Energiestrategie

Beispiele: WWF, Global 2000, Oppositionsparteien im Nationalrat. Die Parlamentarische Enquete vom 23. Mai 2018 wurde ausführlich dokumentiert und ist als Beilage zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates auf der Parlamentswebsite aufrufbar.


Historia Agraria: Zeitschrift nun open access verfügbar

Die Zeitschrift Historia Agraria. Revista de agricultura e historia rural zur Geschichte der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes ist seit heuer eine Open Access-Zeitschrift. Aktuelle und frühere Ausgaben können kostenlos und ohne Registrierung auf der Website historiaagraria.com heruntergeladen werden. “Historia Agraria is an open access journal specialized in agricultural and rural history. The publication is a meeting point between various disciplines which have in common the analysis of agricultural history and the economy and rural society not only in Spain but also in other areas specifically in Latin America. Its objective is to spread the word to the Spanish speaking world about research related to the history of the rural world in all stages and fields which may be of interest to specialists, covering themes that date back to the beginnings of the feudal system as well as those which exist now”.

Artikel zu Forstgeschichte & Forstwirtschaft

Die Beiträge werden auf Spanisch, Portugiesisch oder Englisch akzeptiert, es gibt aber auf alle Fälle englischsprachige Abstracts. Beispiele für Aufsätze mit Forst-Bezug:

  • Research on Portuguese Forest History in the 19th and 20th Centuries: Trends and Pitfalls
  • Privatization or plundering? The disentailment of public forests in Almodóvar del Campo, Ciudad Real (1845-1897)
  • Market Pressure on the Italian Forest Legislation (18th –& 19th Centuries)
  • Cork appropriation and management in Valdelosa (Salamanca, Spain), 1835-1975
  • Civilizing the forest: capital, space and business in the former Spanish Continental Guinea, 1926-1936

Hinweis aus dem empfehlenswerten Rural History Newsletter.


Wald und Forst im neuen Regierungsprogramm

Das Regierungsprogramm 2017-2022 der ÖVP-FPÖ-Koalition enthält in den Abschnitten “Umwelt” und “Landwirtschaft und ländlicher Raum” einige Punkte zum Thema Wald und Forstwirtschaft. Im Bereich “Energie” kommen erneuerbare Energien und Biomasse vor, aber z.B. Hackschnitzel werden nicht dezidiert angeführt. Einfluss werden sicher auch andere Punkte haben, bei denen Wald und Forst nicht explizit angeführt werden. Es empfiehlt sich, auch jeweils die einführenden Texte zu den jeweiligen Kapiteln zu lesen. Die “Reduktion des Schilderwaldes” im Straßenverkehr sei zum Schluss auch noch erwähnt 😉

Umwelt
  • Forcierter Schutz vor Naturgefahren: Ausbau des Hochwasserschutzes und Verstärkung der nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes); Bündelung der Kompetenzen und des Managements zum Schutz vor Naturgefahren (Wildbach- und Lawinenverbauung, Bundeswasserbauverwaltung und Via Donau)
  • Umsetzung der Waldstrategie
  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für öffentliche Gebäude zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien (einschließlich Fernwärme)
  • Einsatz von heimischen Baustoffen (z.B. Holz) im öffentlichen Raum forcieren
Landwirtschaft und ländlicher Raum
  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer multifunktionalen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft auf Basis einer ökosozialen Agrarpolitik.
  • Exportinitiativen für Agrarprodukte, Lebensmittel, Zuchtvieh, Forst– und Umwelttechnologie
  • Umsetzung der österreichischen Waldstrategie 2020 und Stärkung der aktiven, multi-funktionalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung forcieren
  • Österreich als Forstland positionieren
  • Unterstützung der nachhaltigen Nutzung (klimafitter Wald) und Multifunktionalität der heimischen Wälder durch Sicherstellung der Schutz-, Erholungs-, Wirtschafts- und Wohlfahrtsfunktion
  • Ausarbeitung einer österreichischen Sektorstrategie für die Forstwirtschaft, um bei den Querschnittsmaterien bessere Synergien zu schaffen
  • Schutz der Eigentumsrechte gewährleisten
  • Öffnung der Forststraßen im Wald für Mountainbikes nur auf vertraglicher Basis
  • Ausweitung des Versicherungsschutzes in der Land- und Forstwirtschaft, um Klimawandel, Seuchen und Wetterextreme besser abzudecken

Wald in Russland: “Halbdunkel, Illegalität und Bedrohung”

Thomas Claveirole: Chute #3, train 110, Russie, juillet 2010. Flickr, CC-BY-SA. Schwarz-Weiss-Bild eines Walds in Russland Thomas Claveirole: Chute #3, train 110, Russie, juillet 2010. Flickr, CC-BY-SA

In der Zeitschrift Archiv für Kulturgeschichte 78 (1996) 2 bin ich auf einen interessanten Artikel über Waldpolitik in Russland gestoßen: “Straße und Wald im Zarenreich” von Christoph Schmidt. Der Artikel ist leider nicht frei verfügbar – ich konnte ihn erfreulicherweise online über die Universitätsbibliothek Wien beziehen. Zum “Gustomachen” zitiere ich hier den Anfang:

Am 14. Oktober 1735 erließ der Petersburger Senat den Befehl, an der Landstraße nach Moskau stellenweise die Bäume zu roden, um die Fahrbahn auf dreißig Saien (ca. sechzig Meter) zu verbreitern. Zweck dessen war der Versuch, den Schutz der Reisenden vor Überfällen zu erhöhen. Diese Anordnung, die man vorderhand als Eingeständnis einer versagenden Strafverfolgung begreifen kann, läßt sich ebenso als Hinweis auf zwei Antagonisten auffassen: Weicht einer zurück, setzt der andere nach. Dabei verkörpert das Medium “Straße” Eigenschaften wie Tageslicht, Technik und staatliche Ordnung, während sein Opponent “Wald” für Halbdunkel, Illegalität und Bedrohung steht. Zwischen Straße und Wald scheint sich damit ein tiefreichender Gegensatz aufzutun.

Schmidt beschreibt auch rechtliche und politische Maßnahmen zum Schutz des Waldes, zur Deckung des Holzbedarfs etc. Mit Wald verbundene Steuerpolitik, die Einrichtung eines eigenen Forstdepartements im Finanzministerium, die Gründung von Forstschulen und vieles mehr kommen ebenfalls vor.

Bäume und Waldgeister in russischen Mythen

Besonders interessant fand ich auch die erwähnten Baum- und Waldmythen:

Geradezu überraschende Vielfalt hatte sich auf immaterieller Ebene ausgebildet, da benachbarte Kreise oftmals unterschiedliche Baum- und Waldmythen kannten. Im Gouvernement Orel erzählte man sich beispielsweise davon, daß manche Eiche einen habgierigen Menschen gefangen halte; bei Smolensk hieß es, eine Begegnung mit der Frau des Waldgeistes nach deren Niederkunft berechtige dazu, sich von ihr Geld zu wünschen. Wer darauf hereinfalle, werde erleben, wie die von ihr erhaltenen Münzen nach Verlassen des Waldes zu Kohle würden. Wer sich jedoch als bescheiden erweise und der Versuchung widerstehe, dem bleibe fortan das Glück treu. In beiden Fällen wurde der Wald zur moralischen Instanz verklärt, die vermeintlich Maßlose zur Rechenschaft zog.


Datenbank: Rechtsaltertümer online

Wer den kermist auf die gemain wirft, der ist dem richter verfallen 12 dn (Rechte der Dorfmenge zu Erlach, 1480).

Beim Googeln des Begriffs “Haarzehent” bin ich auf eine interessante Datenbank gestoßen: RechtsAlterTümer online (RAT). Das Projekt wird von Elisabeth Vavra, Direktorin des Instituts für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit, und von Ute Streitt vom Oberösterreichischen Landesmuseum geleitet. Alle Interessierten sind eingeladen, etwas beizutragen. Die URL ist rat.imareal.sbg.ac.at.

RAT erfasst in Original erhaltene Rechtsaltertümer aus Österreich ebenso wie solche, von deren Existenz Schrift- oder Bildquellen berichten. Unsere Definition von Rechtsaltertümern umfasst Objekte, Gebäude, Rechtsorte und Schriftquellen aus dem Bereich des Straf- und Hoheitsrechts. Der Zeitrahmen erstreckt sich vom Mittelalter bis zur Reform von 1848. Die Datenbank ist ein “work in progress”. Es werden laufend neue Datensätze eingegeben und bestehende ergänzt und korrigiert (Beschreibung auf der Website).

Erfreulich ist, dass die Datenbankinhalte frei zugänglich sind und dass man problemlos direkt auf die einzelnen Datensätze verlinken kann. Man kann nach Titel, Objekttyp (Flurname, Gebäude, Schriftquelle, Bildquelle, mündlicher Bericht, Objekt, Ereignis), Ort, Beschreibung, Person, Herrschaft, Landgericht, Zeit (von-bis), Bundesland und Kategorie (Rechtsorte, Strafrechtsaltertümer, Hoheitsrechtsaltertümer, Rechtsquellen, Delikte, Strafen, diverses) suchen. Aus unserer Gegend sind bereits unter anderem folgende Texte enthalten:

Tausendjährige Linde in Kirchberg

tausendjaehrige linde

Diese tausendjährige (sprich seeehr alte) Linde und das dazugehörige Gasthaus habe ich am 24. Februar 2013 in Kirchberg am Wechsel aufgenommen. Die Linde ist auch abgesehen von den Lindenblüten ein interessanter Baum, wie ich seit dem Referat einer Lehrgangskollegin weiß. Sie diente nämlich als Gerichtsbaum, und laut einer Studie von HistorikerInnen wurden unter Linden mildere Urteile gefällt als unter Eichen. Ob der süße Duft dafür sorgte oder bei weniger schweren Verbrechen die Urteile prinzipiell eher unter der Linde gesprochen wurden, konnten wir damals nicht klären.

Zum Weiterlesen: Gerichtsbaum, Gerichtslinde, Tausendjährige Linde.