Wanderin verletzt, Baumfäller schuld

Frau getroffen: Baumfäller ist schuld“, titelt Philipp Aichinger in der heutigen “Presse” in einem Bericht über ein OGH-Urteil. Es war weder eine Warntafel aufgestellt noch ein Posten eingerichtet noch ein Warnruf erfolgt. Zwar waren Motorsägengeräusche zu hören gewesen, aber “bereits das OLG [habe] zu Recht konstatiert, dass ‘ein Sägegeräusch nicht stets das Fällen eines Baums signalisiert, sondern auch bei sonstigen Holzarbeiten entsteht'”. Dadurch war eine Wanderin vom umfallenden Baum getroffen und schwer verletzt worden.

Ein Hinweis, wie wichtig es ist, die nötigen Maßnahmen korrekt durchzuführen! Die Land&Forst-Betriebe Österreich stellen dazu das Praxishandbuch “Rechtssicherheit bei der Beschilderung im Wald. Beschränkungen der Benützung von Grund und Boden im Überblick” auf ihrer Website bereit. Autorin ist die Juristin Stefanie Wieser.

Die gesamte Entscheidung ist derzeit leider noch nicht auf der OGH-Website veröffentlicht.


Schreibe einen Kommentar