Über den Klaubzettel

Der “Klaubzettel” ist mir erstmals in einem aktuellen Interview mit dem Wiener Gärtner Kurt Schöny untergekommen, der über seine Kindheit erzählt:

…da waren wir Holz klauben, aber ohne “Klaubzettel”, den haben wir uns nicht leisten können. Außerdem hat der Auflagen gehabt: nur fünf Zentimeter starke Äste, kein Schubkarren, kein Wagerl, nur das was man tragen kann und nur einmal am Tag.

Ich habe online nicht sehr viel zu diesem Begriff gefunden. Das Deutsche Sprichwörter-Lexikon von Karl Friedrich Wilhelm Wander erwähnt den Klaubzettel im Eintrag “Die Schwammengräfin”. Hier wird der Beiname einer erzgebirgischen Gräfin nach dem Prager Tageblatt 111/1877 zitiert und seine Herkunft erklärt:

Ihre ausgedehnten Waldungen darf kein hungernder oder frierender Dorfbewohner betreten, ohne vorher seinen ‘Schwammen-, Beeren- oder Klaubzettel’ in der gräflichen Kanzlei gelöst zu haben, der allein ihn berechtigt, im Walde Holzabfälle zu sammeln oder Schwämme und Preisselbeeren zu suchen.

Mit dem “Klaubzettel” hatte man eine Bestätigung, die das Sammeln von Holz in einem fremden Wald erlaubte. Dieses “Klaubholz” oder “Leseholz” war für viele Leute wesentlich, um ihre Unterkünfte beheizen zu können. Die Bestätigung wurde meist von Förster oder Forstamt ausgestellt.


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