Klosterneuburg

Instruktionen für den Förster in Klosterneuburg

Buchcover Loeffler Instruktionen KlosterneuburgDer Historiker Josef Löffler hat im Böhlau-Verlag das Buch “Instruktionen und Ordnungen der Stiftsherrschaft Klosterneuburg” veröffentlicht. In dem Band werden Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit versammelt.

Der Abschnitt “Forstwirtschaft” umfasst folgende Kapitel: “Instruktionen für den Förster”, “Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof)”, “Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken”, “Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten” und “Reverse von Förstern”. Außerdem ist eine “Instruktion für den Zimmermann” enthalten.

Literaturangabe: Josef Löffler: Instruktionen und Ordnungen der Stiftsherrschaft Klosterneuburg. Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit. Wien: Böhlau 2021 (Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. 3. Abteilung: Fontes Iuris – Band 027), ISBN 978-3-205-21303-1, 120 EUR als Buch, erfreulicherweise open access als PDF oder ePUB.

Beschreibung: “Diese Edition umfasst Instruktionen, Ordnungen und andere schriftliche Regelungen aus der Verwaltung der Grundherrschaft des niederösterreichischen Augustiner-Chorherrenstiftes Klosterneuburg. Die gebotenen Normtexte decken einen Zeitraum vom frühen 16. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts ab. Die vielfältigen Regelungsmaterien umfassen die grundherrschaftliche Verwaltung und deren Aufbau, das Verhältnis zwischen der Grundherrschaft und ihren Untertanen, die Gerichtsbarkeit, die Land- und Forstwirtschaft inklusive dem Weinbau, die Versorgung und die Haushaltsführung des Klosters oder auch das Schiffstransportwesen auf der Donau. Durch die Breite der behandelten Themen eignet sich der der Quellenkorpus nicht nur für die Erforschung der grundherrschaftlichen Verwaltung im engeren Sinn, sondern auch für Fragen zur rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen ‘Lebenswelt’ der untertänigen Bevölkerung in der Frühen Neuzeit”. (Inhaltsverzeichnis)