Ich habe heute im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) gestöbert und mir Verordnungen zum Forstrecht angeschaut. Dabei bin ich unter anderem auf die „Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Feber 1978 über raschwüchsige Baumarten“ gestoßen.
§ 1. Als raschwüchsige Baumarten werden festgestellt: Douglasie, Weymouthskiefer, Küstentanne, Esche, Schwarzerle, Birke, Pappel, Weide und Robinie.
Was es nicht alles gibt!