Robinie

Verordnung über raschwüchsige Baumarten

Ich habe heute im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) gestöbert und mir Verordnungen zum Forstrecht angeschaut. Dabei bin ich unter anderem auf die „Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Feber 1978 über raschwüchsige Baumarten“ gestoßen.

§ 1. Als raschwüchsige Baumarten werden festgestellt: Douglasie, Weymouthskiefer, Küstentanne, Esche, Schwarzerle, Birke, Pappel, Weide und Robinie.

Was es nicht alles gibt!