Auf Twitter habe ich diesen Eintrag entdeckt. Ist diese erweiterte Definition von „Sachbeschädigung“ nicht wunderbar? „Sachbeschädigung ist aber auch Einreißen eines fremden Holzstapels, ebenso allerdings das pedantische Aufschichten eines Holzstapels, den der Eigentümer in malerischer Unordnung liegen haben möchte“.
Kurz vor der Fertigstellung meines vorlesungsbegleitenden Skripts bin ich eben noch auf diesen herrlichen Beispielskatalog im Maurach/Schroeder/Maiwald gestoßen, den ich jetzt unbedingt noch einbauen muss. Strafrecht ist doch einfach nur schön ? pic.twitter.com/5WZp1kDu4j
— justiceman (@dabbelM4justice) February 16, 2020
Maurach/Schroeder/Maiwald ist die Kurzbezeichnung für ein Lehr- und Handbuch zum Besonderen Teil des deutschen Strafrechts.